Ehrenamt bei der stiftung münch

Egal ob jung oder alt: Unsere Bewohnerinnen und Bewohner schätzen die große Bereicherung in ihrem Alltag sehr, die ihnen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schenken – mit Besuchen, Gesprächen, durch Begleitung oder Betreuung.

Ehrenamtliches Engagement ist ein Zeichen von Verantwortung und Solidarität mit der Gesellschaft. Das Ehrenamt prägt nicht nur die Sonn- und Feiertage, vielmehr ist das Ehrenamt auch ein wichtiger Bestandteil des alltäglichen Miteinanders. Durch die zusätzlichen Unterstützungsleistungen und die Zeit, die Ehrenamtliche für Bewohnerinnen und Bewohner einbringen, ermöglichen Sie zusätzliche wertvolle Betreuung und Aktivitäten. Sie geben den Bewohnern einen wichtigen Halt und sind Ihnen eine große Stütze. Als Ehrenamtlicher kann man neue Fähigkeiten entdecken, vorhandene Potenziale nutzen und zusätzliche Qualifikationen erlernen. Durch das Ehrenamt lernt man interessante Menschen kennen, kann Ideen einbringen und die eigenen Kompetenzen erweitern.

Sie können auf vielfältige Weise in unseren Einrichtungen mitwirken, unabhängig von Ihrer Konfession, Ihrem Alter und Ihrer Nationalität. Sie arbeiten neben unseren hauptamtlichen Mitarbeitern. Sie selber bestimmen, wie viel Zeit Sie bei uns verbringen. Sie haben die Möglichkeit sich jederzeit wieder zurückzuziehen.

Fragen zum Ehrenamt bei der Stiftung Münch

  • Mitgestaltung von kulturellen Veranstaltungen, Ausflügen und Festen
  • Begleitung bei Spaziergängen, Gottesdienst oder Arztbesuchen
  • Rollstuhlbegleitung
  • Einkäufe erledigen
  • Teilnahme an Gesprächskreisen
  • Gesellschaftsspiele spielen, vorlesen, singen oder musizieren
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Nähkreis
  • Gartenarbeit
  • Gestaltung/Dekoration von Räumen
  • Seniorentanz/Bastelgruppe

    … und vieles mehr

Ehrenamt ist eine Chance für Sie mitzuwirken und mitzugestalten, sich persönlich weiter zu entwickeln, neue Menschen kennen zu lernen, seine Fähigkeiten einzubringen, Neues zu erfahren, über die Grundfragen des Lebens nachzudenken oder zu erfahren, dass sie von anderen gebraucht werden.

Entscheiden Sie sich, in welcher unserer Einrichtungen Sie am liebsten ehrenamtlich tätig werden möchten.

Wenn Sie bereits eine Einrichtung gefunden haben, in der Sie ehrenamtlich tätig werden möchten, rufen Sie in der Einrichtung an oder schreiben eine Email. Er/sie wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und Ihnen die Einrichtung zeigen und mögliche ehrenamtliche Tätigkeiten gemeinsam mit Ihnen finden.

Der Ehrenamtliche entscheidet selbst, wie viel Zeit er für die ehrenamtliche Arbeit aufbringt. Eine Absprache mit der Einrichtung dient dem reibungslosen Ablauf in der Einrichtungen.

Uns ist die gute Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sehr wichtig. Ehrenamtliche arbeiten neben unseren hauptamtlichen Mitarbeiter/innen.
Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen statt. Er ermöglicht Zusammenarbeit, Transparenz und Verständnis füreinander.

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 5. Auflage gilt bis zum 31.12.2024.

Um die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen sowie
  • die Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte.


Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm Sächsische Ehrenamtskarte, ist eine Beantragung bzw. Vergabe über die Ehrenamtsagentur Sachsen möglich.

Ihr Antrag wird durch die Trägerorganisation bestätigt, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.


Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und Interesse an der Ehrenamtskarte haben, können Sie diese bei der Stadt oder Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen. Antragsformulare finden Sie unter Amt24 sowie im Faltblatt zur Bekanntmachung der Ehrenamtskarte. Unter Beteiligte Kommunen finden Sie eine Übersicht der Städte und Gemeinden, die Anträge entgegennehmen und die Ehrenamtskarten selbst ausreichen. Unter Kooperationspartner finden Sie Einrichtungen, die Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte anbieten.

Wenn Sie außerhalb Sachsens wohnen, Ihr Engagement jedoch in einer sächsischen Kommune erfolgt, kann diese Kommune Ihnen eine Sächsische Ehrenamtskarte ausreichen.

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